Verzendbeleid
Lieferung / Eigentumsvorbehalt
1. Kosten der Lieferung
Der Kunde trägt die Kosten der Lieferung. Die Kosten für die Lieferung von Kleinteilen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betragen 8,90 EUR inkl. MwSt.. Die Kosten für die Lieferung von Kleinteilen innerhalb der Länder Belgien, Österreich, Dänemark, Niederlande, Schweden, Portugal, Frankreich und Italien betragen 19,90 EUR inkl. MwSt.. Die Kosten für die Lieferung von E-Bikes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betragen 79,90 EUR inkl. MwSt.. Die Kosten für die Lieferung von E-Bikes innerhalb der Länder Belgien, Österreich, Dänemark, Niederlande, Schweden, Portugal, Frankreich und Italien betragen 139,90 EUR inkl. MwSt..
Die Höhe der Versandkosten wird beim Bestellvorgang extra angezeigt und in der Rechnung separat ausgewiesen. Bei Lieferungen ins Ausland können höhere Versandkosten anfallen. Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren an.
2. Unzustellbarkeit
Hat der Kunde die Unzustellbarkeit einer Sendung zu vertreten, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Sendungen gelten als unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger unter der von ihm angegebenen Adresse nicht ermittelt werden kann.
3. Lieferzeiten
Die auf der Internetseite bzw. in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, bei Zahlung durch Vorabüberweisung jedoch nicht vor Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto. Lieferungen ins Ausland können sich aufgrund ausländischer Transportunternehmen verzögern.
4. Eigentum
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme Eigentum von Möve. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist.